Zollregeln für ausländische Reisende in Usbekistan

Einreise nach Usbekistan: was Reisende prüfen sollten

Pass, Visum, Gepäck und Anmeldung des Aufenthalts

Prüfen Sie zuerst, ob Sie mit Ihrem Pass und auf Ihrer Route einreisen dürfen. An der Grenze folgen Passkontrolle und Zollkontrolle getrennt aufeinander. Nach dem Einchecken müssen Sie die Anmeldung Ihres Aufenthalts klären.

Diese Seite hilft Ihnen, Dokumente und Gepäck vorzubereiten: Was Sie vor dem Ticketkauf prüfen, wann eine Zollanmeldung nötig ist und welche Nachweise Sie bis zur Ausreise aufbewahren sollten. Die Visaregeln hängen von Staatsangehörigkeit, Reisezweck, Dauer und Zahl der Einreisen ab.

Waren und FreigrenzenBargeld und ZollanmeldungBesondere Waren
Warenfreigrenzen
$1000 / $500 / $300
Bargeldgrenze
100 Mio. Sum
Geprüft
11.10.2026
Bargeld wird getrennt vom Warenwert geprüft
Banknoten und Münzen des usbekischen Sum in Nahaufnahme
Für Bargeld und Waren zum persönlichen Gebrauch gelten verschiedene Regeln.

Kurzüberblick: Einreise und Zoll

Das Einreiserecht und die Mitnahme von Waren werden getrennt geprüft. Bei der Passkontrolle werden Ihr Reisedokument und gegebenenfalls Ihr Visum geprüft. Der Zoll kontrolliert Bargeld, neue Einkäufe, Mobiltelefone, Medikamente und Waren mit Beschränkungen. Bereiten Sie die Angaben für beide Kontrollen vor der Abreise vor.

Folgen Sie am Grenzübergang dem vorgesehenen Kontrollweg. Gibt es einen grünen und einen roten Korridor, wählen Sie anhand Ihres Gepäcks und Bargelds. Wenn Sie etwas anmelden müssen oder die Einordnung unklar ist, sprechen Sie vor dem grünen Korridor mit einem Zollbeamten und nutzen Sie den roten Korridor. Eine Zollanmeldung ersetzt keine Genehmigung für beschränkte Waren.

Vor dem Ticketkauf: Darf ich einreisen?

Prüfen Sie anhand Ihrer Staatsangehörigkeit, der Art Ihres Reisedokuments, des Reisezwecks und der Dauer, ob Sie visumfrei einreisen können oder ein elektronisches beziehungsweise konsularisches Visum benötigen. Die Regeln für einen Pass gelten nicht automatisch für Inhaber eines anderen Passes, auch wenn beide im selben Land wohnen. Klären Sie den letzten zulässigen Aufenthaltstag, bevor Sie die Rückreise buchen.

Prüfen Sie Passgültigkeit und Schreibweise Ihres Namens anhand der Regeln Ihres Einreisewegs und der Visadaten. Wenn Sie in ein Nachbarland weiterreisen und nach Usbekistan zurückkehren, prüfen Sie die Zahl der erlaubten Einreisen, das Einreiserecht im Nachbarland und den geplanten Grenzübergang. Verlassen Sie sich nicht ohne vorherige Bestätigung des Außenministeriums auf ein Visum bei Ankunft; dies ist kein allgemeiner Anspruch.

Offizielle Regeln: Visum, Waren und Bargeld

Prüfen Sie visumfreie Einreise und Visumpflicht für Ihre Staatsangehörigkeit in der „Liste des usbekischen Außenministeriums (Englisch)“. Falls Sie ein E-Visum brauchen, beantragen Sie es über das „offizielle Portal e-visa.gov.uz“.

Die Wertgrenzen für zollfreie persönliche Waren und Ausnahmen stehen in der „Verordnung Nr. 244 (Usbekisch)“.

Die Bargeldgrenze bei Ein- und Ausreise steht in der „Regelung Nr. 66 (Russisch)“. Prüfen Sie vor der Reise die jeweils geltende Fassung.

Vier Schritte vom Ticketkauf bis zur Unterkunft

Vor dem Ticketkauf

Prüfen Sie Ihren Visastatus, die zulässige Aufenthaltsdauer und die Zahl der Einreisen. Für eine Landroute klären Sie den konkreten Grenzübergang und die Unterlagen für das Nachbarland.

Vor der Abreise

Nehmen Sie das gültige Originalreisedokument mit, für das gegebenenfalls Ihr Visum ausgestellt wurde. Speichern Sie E-Visum, Adresse und Kontakt Ihrer ersten Unterkunft sowie Tickets und Reiseplan. Legen Sie Kaufbelege und nötige medizinische Unterlagen gesondert bereit.

An der Grenze

Prüfen Sie vor der Zollkontrolle Bargeld, Einkäufe, Mobiltelefon und beschränkte Waren. Wenn eine Reisendenzollerklärung nötig ist, füllen Sie sie aus und legen Sie sie dem Zollbeamten vor; bei Korridoren erledigen Sie dies vor dem grünen Korridor. Bewahren Sie das bestätigte Exemplar auf.

Nach dem Einchecken

Klären Sie, wer Ihren Aufenthalt registriert. Im Hotel erledigt dies die Verwaltung über E-mehmon. Bei Bekannten oder in privater Unterkunft stimmen Sie die Schritte mit Ihrer Gastgeberin oder Ihrem Gastgeber ab.

Wie viele Waren darf ich ohne Zollzahlung einführen?

Seit dem 1. Mai 2025 setzt die Verordnung Nr. 244 Wertgrenzen für nichtkommerzielle Waren zum persönlichen Gebrauch fest: bis zu 1.000 US-Dollar bei Einreise per Flugzeug, 500 US-Dollar mit Bahn oder Flussschiff und 300 US-Dollar über einen Straßen- oder Fußgängerübergang. Dies sind Warenwerte, keine allgemeine Erlaubnis für jede Ware innerhalb der Wertgrenze.

Die zollfreie Wertgrenze gilt nicht, wenn Sie bei Einreise über Land, mit Bahn oder Flussschiff weniger als zwei Kalendertage, bei Einreise per Flugzeug weniger als drei Kalendertage im Ausland waren oder innerhalb eines Kalendermonats mindestens drei Auslandsreisen unternommen haben. Dann wird die pauschale Zollzahlung auf den gesamten Wert der eingeführten Waren berechnet; bei einer normalen Überschreitung der Freigrenze dagegen auf den übersteigenden Betrag. Gebrauchte persönliche Gegenstände werden anhand ihrer Nutzung und der Reiseumstände gesondert beurteilt.

Welche Regeln haben sich 2026 geändert?

Seit dem 8. Februar berücksichtigt der Zoll bei mitgeführten persönlichen Medikamenten Menge, Häufigkeit, Reisezweck und Aufenthaltsdauer. Seit dem 2. März muss ein eingeführtes Mobilgerät unabhängig vom Preis in der Reisendenzollerklärung angegeben werden. Eine Ausnahme gilt für ein in Usbekistan gekauftes und bereits in der IMEI-Datenbank registriertes Gerät.

Seit dem 9. April gilt eine neue Fassung der Mengenregeln für Alkohol, Tabak, Parfüm und Nahrungsergänzungsmittel. Unten finden Sie die geltenden Anhaltspunkte für persönliches Gepäck; prüfen Sie vor der Reise Zusammensetzung, Menge und Unterlagen für Ihre konkrete Ware.

Waren mit besonderen Mengenregeln

Alkohol und Tabak

Für Personen ab 21 Jahren nennt der Anhang zur Verordnung Nr. 244 bis zu 2 Liter Alkohol einschließlich Bier und eine der folgenden Tabakmengen: 200 Zigaretten, 5 Zigarren oder 100 g Tabak. Mengen- und Wertgrenze gelten nebeneinander; oberhalb der Grenze kann eine Zahlung fällig werden.

Parfüm

Die Fassung des Anhangs zur Verordnung Nr. 244 vom 9. April 2026 nennt bis zu drei Flakons Parfüm oder Eau de Toilette mit einer gesonderten Volumenbegrenzung. Klären Sie vor der Reise anhand des geltenden Textes oder beim Zoll, wie diese Begrenzung für Ihre Flakons angewendet wird.

Nahrungsergänzungsmittel

Die zollfreie Grenze für Nahrungsergänzungsmittel beträgt bis zu zehn verschiedene Bezeichnungen in Primärverpackung, je eine Packung und insgesamt höchstens 3 kg. Überschreitet die Menge die Grenze für eine Einfuhr ohne Genehmigung, holen Sie vorab die entsprechende Genehmigung des usbekischen Gesundheitsministeriums ein und legen Sie sie mit der Zollanmeldung vor. Eine Zollzahlung ersetzt die Genehmigung nicht; prüfen Sie die Inhaltsstoffe vor der Reise.

Einkäufe und Geschenke

Bewahren Sie Belege für neue Waren auf. Mehrere gleiche Artikel, Originalverpackungen und häufige Grenzübertritte können die Beurteilung beeinflussen, ob Waren dem persönlichen Bedarf dienen. Für kommerzielle Einfuhren gilt ein anderes Verfahren.

Bargeld bei Ein- und Ausreise: Grenze von 100 Mio. Sum

Bargeld darf ohne betragsmäßige Grenze nach Usbekistan eingeführt werden. Der gesamte Bargeldbetrag in Sum und Fremdwährungen muss jedoch angemeldet werden, wenn sein gemeinsamer Gegenwert 100 Millionen Sum übersteigt. Bei genau 100 Millionen Sum oder weniger ist eine freiwillige Anmeldung möglich. Es gibt keinen festen Dollargrenzwert; der Gegenwert hängt vom Kurs am Tag des Grenzübertritts ab.

Die Ausfuhr von bis zu 100 Millionen Sum Gegenwert ist grundsätzlich erlaubt. Oberhalb dieser Grenze benötigen Sie einen in den geltenden Regeln vorgesehenen Grund und eine Zollanmeldung. Für Reisende ohne Wohnsitz in Usbekistan kann dies der nicht verbrauchte Restbetrag sein, der in der Einreiseerklärung angegeben wurde. Bewahren Sie das bestätigte Exemplar auf. Ein normaler Bankbeleg über einen Geldwechsel berechtigt für sich genommen nicht zur Ausfuhr oberhalb der Grenze.

Roter Korridor und Reisendenzollerklärung

Der rote Korridor ist für Waren und Bargeld vorgesehen, die schriftlich anzumelden sind, sowie für freiwillige Anmeldungen. Die Bargeldgrenze wird unabhängig vom Warenwert berechnet: Liegt der gemeinsame Gegenwert aller Bargeldwährungen über 100 Millionen Sum, tragen Sie den Gesamtbetrag ein, nicht nur den übersteigenden Teil. Für Einkäufe gilt die Wertgrenze nach Art der Einreise; sie bezieht sich nicht auf den Wert eines vorübergehend eingeführten Autos.

Der Zoll kann Gepäck auch im grünen Korridor kontrollieren. Melden Sie anmeldepflichtige Waren vor der Wahl des grünen Korridors. Die Reisendenzollerklärung kann auf Papier oder elektronisch ausgefüllt werden; auch ein vorab erstelltes Dokument muss dem Zollbeamten vorgelegt werden. Bewahren Sie das bestätigte Exemplar auf, besonders wenn Sie später einen größeren Bargeldbetrag ausführen möchten.

Was muss an der Grenze angegeben werden?

Bargeld: mehr als 100 Mio. Sum

Rechnen Sie Bargeld in Sum und Fremdwährungen in Sum um und addieren Sie es. Ist die Summe strikt größer als 100 Millionen Sum, melden Sie den gesamten Betrag an und zeigen Sie das Geld dem Zollbeamten. Genau 100 Millionen Sum oder weniger können Sie freiwillig anmelden. Dies gilt bei Ein- und Ausreise; die Ausfuhr oberhalb der Grenze ist nur in vorgesehenen Fällen erlaubt.

Einkäufe über der Warenfreigrenze

Für persönliche Waren liegt die Einfuhrgrenze bei 1.000 US-Dollar per Flugzeug, 500 US-Dollar per Bahn oder Flussschiff und 300 US-Dollar über einen Straßen- oder Fußgängerübergang. Übersteigt der Warenwert die anwendbare Grenze, füllen Sie eine Erklärung aus und legen Sie Kaufbelege vor. Die Grenze betrifft die Zollbefreiung; sie erlaubt keine beschränkte Ware.

Mobiltelefon und beschränkte Waren

Ein eingeführtes Mobilgerät muss unabhängig vom Preis angegeben werden. Ausgenommen ist ein in Usbekistan gekauftes und bereits in der IMEI-Datenbank registriertes Gerät. Kontrollierte Medikamente und andere Waren mit Verboten oder Genehmigungspflichten werden nach ihren eigenen Regeln angemeldet. Eine Zollanmeldung ersetzt keine Drohnengenehmigung.

Auto mit ausländischer Zulassung

Wenn ausländische Reisende ihr Auto vorübergehend einführen, tragen sie die Fahrzeugdaten in die Reisendenzollerklärung ein. Anhand des Ausweisdokuments der fahrenden Person und der Zulassungsbescheinigung wird eine Verpflichtung zur Wiederausfuhr ausgestellt. Bewahren Sie die Zolldokumente bis zur Ausreise auf.

Medikamente, Technik und Einkäufe mit Sonderregeln

Medikamente

Gewöhnliche persönliche Medikamente dürfen innerhalb der Grenze ohne Dokument einer medizinischen Einrichtung eingeführt werden: bis zu zehn Bezeichnungen und fünf Packungen je Bezeichnung. Die Verpackung muss vom Hersteller stammen; für Darreichungsformen und Packungsgrößen gelten weitere Grenzen. Betäubungsmittelhaltige und psychotrope Arzneimittel unterliegen anderen Regeln und sind zwingend anzumelden. Eine Anleitung und offizielle Stofflisten folgen unten.

Mobiltelefon und IMEI

Seit dem 2. März 2026 ist bei der Einfuhr eines Mobilgeräts unabhängig vom Wert eine Reisendenzollerklärung nötig. Ausgenommen ist ein zuvor in Usbekistan gekauftes und bereits in der IMEI-Datenbank registriertes Gerät. Zollanmeldung an der Grenze und IMEI-Registrierung für das örtliche Netz sind verschiedene Schritte. Den Status können Sie auf der offiziellen Zollseite prüfen.

Drohne

Gewöhnliche Reisende können eine Drohne nicht einfach für private Aufnahmen mitbringen. Ein Transit ist nur mit zwingender Zollanmeldung vorgesehen. Für genehmigte Aufnahmen müssen Sie die besonderen Unterlagen vor der Reise einholen. Die Schritte finden Sie unten.

Kulturgüter

Klären Sie vor dem Kauf eines alten Gegenstands, Teppichs oder Kunstwerks die Ausfuhrregeln für Kulturgüter und bewahren Sie Verkäuferunterlagen auf. Ist für die Ausfuhr ein gesondertes Dokument nötig, beschaffen Sie es vor der Fahrt zur Grenze.

Drohne: legale Einfuhr und Nutzung

Wenn Sie als gewöhnlicher Tourist reisen, packen Sie ohne zuvor bestätigte Rechtsgrundlage und Genehmigung keine Drohne ins Gepäck. Das Verbot betrifft auch Komponenten und Ersatzteile. Eine kleine Drohne oder private Filmabsicht begründet allein weder ein Recht zur Einfuhr noch zum Flug. Eine Zollanmeldung ohne Genehmigung macht eine verbotene Einfuhr nicht erlaubt.

Für ausländische Kreativteams, die Material über das touristische Potenzial filmen, gibt es ein besonderes Verfahren für die vorübergehende Einfuhr. Wenden Sie sich vor der Reise an die zuständige Tourismusbehörde oder Uzaviatsiya und klären Sie den bestätigten Antragsweg. Zusätzlich zur Genehmigung für Einfuhr und Nutzung können eine Genehmigung für Funktechnik, Registrierung und Betriebszulassung des Geräts sowie eine Erlaubnis zur Nutzung des Luftraums nötig sein.

Drohne: vier mögliche Fälle

Private Urlaubsaufnahmen

Eine touristische Route allein erlaubt weder Einfuhr, Besitz noch Betrieb einer Drohne. Klären Sie vor der Reise mit Uzaviatsiya den Status Ihres genauen Modells und Einfuhrzwecks. Ohne die nötigen Dokumente lassen Sie das Gerät außerhalb der Reiseroute.

Transit durch Usbekistan

Für den Transit einer Drohne besteht eine Ausnahme mit verpflichtender Zollanmeldung. Lassen Sie sich vor der Abreise vom Zoll das Verfahren für Ihre Route und den Grenzübergang bestätigen. Der Transit berechtigt nicht dazu, die Drohne im Land zu starten oder für Aufnahmen zu verwenden.

Filmteam: vorübergehende Einfuhr

Holen Sie vor dem Grenzübertritt die Genehmigung zur vorübergehenden Einfuhr und Nutzung der Drohne für Aufnahmen über das touristische Potenzial ein. Nehmen Sie die Nachweise mit. Ein eingereichter Antrag allein berechtigt noch nicht zur Einfuhr.

Genehmigte Einfuhr: Drohnenflug

Eine Einfuhrgenehmigung allein erlaubt keinen Flug. Erfüllen Sie vor dem Start die anwendbaren Anforderungen für Funktechnik, Registrierung und Betriebszulassung des Geräts bei Uzaviatsiya. Holen Sie für den geplanten Flug die Erlaubnis zur Nutzung des Luftraums ein.

Mit dem eigenen Auto: Einreise und vorübergehende Einfuhr

Ausländische Reisende können ein im Ausland zugelassenes Auto für eine nichtkommerzielle Reise vorübergehend einführen. Füllen Sie bei der Einreise die Reisendenzollerklärung mit den Fahrzeugdaten aus. Der Zoll stellt anhand des Ausweisdokuments der fahrenden Person und des technischen Fahrzeugpasses beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung eine Verpflichtung zur Wiederausfuhr aus. Ohne zusätzliche Abgabe gilt eine Grenze von insgesamt 90 Kalendertagen innerhalb eines Kalenderjahres; die Frist beginnt mit der Abfertigung der vorübergehenden Einfuhr. Darüber hinaus gelten eine gesonderte Abgabe und weitere Formalitäten.

Die fahrende Person braucht einen gültigen Führerschein und Fahrzeugpapiere. Reist der Eigentümer nicht mit, nehmen Sie einen Nachweis über das Nutzungsrecht mit. Prüfen Sie die Haftpflichtversicherung: Wenn Ihre internationale Police in Usbekistan nicht gilt, müssen Sie bei der Einreise eine örtliche abschließen. Führen Sie die Zollverpflichtung mit sich und exportieren Sie das Auto innerhalb der eingetragenen Frist wieder. Private Einkäufe im Kofferraum werden getrennt bewertet: An einem Straßenübergang beträgt die zollfreie Warengrenze 300 US-Dollar, sofern ihre Bedingungen erfüllt sind.

Autoreise: die Schritte in der richtigen Reihenfolge

Vor der Abfahrt

Prüfen Sie, ob der konkrete Grenzübergang ausländische Pkw abfertigt und zu Ihrer geplanten Zeit geöffnet ist. Prüfen Sie Visa und Wiedereinreiserecht aller Mitreisenden sowie Führerschein, Fahrzeugzulassung, Nutzungsrecht und Gültigkeit der Versicherung in Usbekistan.

An der Grenze

Legen Sie Pass und Fahrzeugpapiere vor, tragen Sie das Auto in die Reisendenzollerklärung ein und lassen Sie die Verpflichtung zur Wiederausfuhr ausstellen. Berechnen Sie Bargeld, Einkäufe und beschränkte Waren gesondert und melden Sie alles an, was zwingend anzugeben ist. Bewahren Sie die vom Zoll bestätigten Exemplare auf.

Während der Reise

Führen Sie Führerschein, Fahrzeugzulassung, Versicherung und Zolldokument mit sich. Behalten Sie die Frist für die vorübergehende Einfuhr des Autos und Ihre zulässige Aufenthaltsdauer in Usbekistan getrennt im Blick.

Bei der Ausreise

Legen Sie Auto und Zolldokument vor, um die vorübergehende Einfuhr abzuschließen. Bewahren Sie den Nachweis über die Ausfuhrabfertigung auf. Lassen Sie das Fahrzeug nicht ohne abgestimmte Zollabfertigung im Land zurück.

Offizielle Regeln für Drohnen und Autos

Die Regeln für unbemannte Luftfahrzeuge erläutert „Uzaviatsiya (Russisch)“. Die Bedingungen für die vorübergehende Einfuhr von Autos stehen im „Zollgesetzbuch, Artikel 158–159 (Russisch)“.

Informationen zur Versicherungspflicht finden Sie in den „offiziellen Hinweisen zur Kfz-Versicherung (Russisch)“.

Das Ausfüllen der Zollanmeldung ist in der „Anleitung Nr. 2606 (Usbekisch)“ beschrieben. Prüfen Sie den Status Ihres konkreten Grenzübergangs vor der Reise.

Medikamente: Verbote vor der Reise prüfen

Vergleichen Sie die Wirkstoffe auf jeder Packung, auch bei Kombinationspräparaten. Die Verordnung Nr. 330 enthält Liste I mit Stoffen, deren Verkehr in Usbekistan verboten ist, sowie die Listen II und III mit beschränktem Verkehr. Es sind Listen von Wirkstoffen, nicht von Handelsnamen. Den vollständigen geltenden Text finden Sie über den Link unten.

In den Listen II und III kommen Codein, Tramadol, Diazepam und Zolpidem vor. Solche Präparate gehören nicht automatisch zur gewöhnlichen Reiseapotheke. Enthält ein Mittel einen Stoff aus Liste I oder ist die Einstufung unklar, bitten Sie das Zollkomitee vor der Reise um Auskunft zur genauen Zusammensetzung und Dosierung. Ein Rezept allein hebt die Einfuhr- und Anmeldevorschriften nicht auf.

Medikamente mitnehmen: vier Situationen

Gewöhnliche Medikamente innerhalb der Grenze

Ohne Dokument einer medizinischen Einrichtung sind bis zu 10 verschiedene Arzneimittelbezeichnungen mit jeweils höchstens 5 Packungen erlaubt; medizinische Ausrüstung bis zu 5 Einheiten. Die Packung muss vom Hersteller stammen. Je Packung gelten: Tabletten und Kapseln bis zu 100 Stück, Lösungen zum Einnehmen bis zu 500 ml, Injektionen bis zu 10 Ampullen oder Fläschchen, äußerliche Mittel bis zu 200 ml oder 200 g. Für andere Formen gelten eigene Grenzen.

Wenn die Menge die Grenze überschreitet

Besorgen Sie vor der Reise ein Dokument einer medizinischen Einrichtung im Wohn- oder Aufenthaltsland der Patientin oder des Patienten. Es muss Name und Darreichungsform des Mittels sowie die für die Behandlung empfohlene Menge nennen. Legen Sie es dem Zoll zusammen mit der Reisendenzollerklärung vor. Klären Sie vor der Abreise, ob die Menge für den konkreten Wirkstoff zulässig ist.

Betäubungsmittelhaltige Arzneimittel

Prüfen Sie zuerst den Wirkstoff anhand der Verordnung Nr. 330. Die Sieben-Tage-Grenze berechtigt für sich genommen nicht zur Einfuhr eines Stoffs der verbotenen Liste I. Bei einem für den persönlichen Gebrauch zulässigen Präparat darf die Menge den Bedarf für sieben Tage nicht übersteigen. Sie benötigen ein Dokument einer medizinischen Einrichtung im Wohn- oder Aufenthaltsland mit Name, Darreichungsform und empfohlener Menge für die Behandlung. Melden Sie das Mittel an der Grenze zwingend an und legen Sie den Nachweis vor.

Psychotrope Arzneimittel

Ohne Dokument einer medizinischen Einrichtung sind bis zu fünf verschiedene Präparate und höchstens zwei Packungen je Präparat im Rahmen des Behandlungsverlaufs erlaubt. Ihr Vorhandensein muss zwingend angemeldet werden. Falls Wirkstoff oder Menge nicht unter diese Regel fällt, bitten Sie den Zoll vor der Reise um Auskunft.

Offizielle Dokumente zu Medikamenten

Die Regeln für die persönliche Reiseapotheke und nötige Unterlagen stehen in der „Verordnung Nr. 191 (Usbekisch)“. Die vollständige Liste I und die kontrollierten Listen II–III stehen in der „Verordnung Nr. 330, Anhänge 4–6 (Usbekisch/Russisch)“.

Wenn eine Zollanmeldung nötig ist, können Sie vorab den Dienst „Zollanmeldung vorab ausfüllen (Russisch)“ öffnen. Für die Einreichung ist eine Anmeldung im Portal nötig; prüfen Sie vorab, ob ausländische Reisende den Dienst nutzen können. Legen Sie die erstellte Erklärung dem Zollbeamten vor.

Bei unklarem Wirkstoff oder unklarer Dosierung wenden Sie sich vor der Abreise an das „Zollkomitee (Russisch)“. Prüfen Sie die Listen vor der Reise erneut.

Letzte Gepäckprüfung vor der Grenze

Vor dem Packen

Listen Sie neue Einkäufe und Medikamente auf. Prüfen Sie Warenwerte anhand der Belege, Reisedauer und Zahl Ihrer Auslandsreisen im Monat. Klären Sie den Status einer Drohne und von Kunstgegenständen gesondert. Halten Sie ein eingeführtes Telefon für die Anmeldung bereit.

Vor dem Korridor

Berechnen Sie den Gegenwert sämtlicher Bargeldbeträge zusammen in Sum. Füllen Sie bei Bedarf die Erklärung aus und zeigen Sie die Ware dem Zoll. Bei unklarer Einordnung fragen Sie vor dem grünen Korridor einen Zollbeamten.

Nach der Einreise: Aufenthalt registrieren

Ausländische Reisende mit ständigem Wohnsitz außerhalb Usbekistans müssen ihren Aufenthaltsort in der Regel spätestens drei Arbeitstage nach der Einreise registrieren, soweit Gesetz oder völkerrechtliches Abkommen keine andere Frist vorsehen. In Hotels und anderen offiziellen Unterkünften trägt die zuständige Person die Daten über E-mehmon ein. Bitten Sie um einen Registrierungsnachweis und bewahren Sie ihn bis zur Ausreise auf.

Wenn Sie bei Bekannten oder in privater Unterkunft wohnen, stimmen Sie die Registrierung bei der zuständigen Migrationsstelle vorher mit Ihrer Gastgeberin oder Ihrem Gastgeber ab. Bei einem Orts- oder Unterkunftswechsel klären Sie die Registrierung unter der neuen Adresse. Die Registrierung ersetzt kein Visum und verlängert die zulässige Aufenthaltsdauer nicht.

Vor der Ausreise aus Usbekistan prüfen

Für die Ausfuhr von Waren bis zu einem Wert von 5.000 US-Dollar erlaubt die Verordnung Nr. 244 grundsätzlich eine Ausreise ohne Reisendenzollerklärung. Ausgenommen sind Waren, für die gesetzlich Ausfuhrzölle gelten. Für einzelne Waren bestehen Mengenregeln und Genehmigungspflichten. Betrachten Sie diese Grenze nicht als allgemeine Erlaubnis zur Ausfuhr von Antiquitäten oder kontrollierten Waren.

Zählen Sie vor dem Abflug Ihr Bargeld und vergleichen Sie es mit der Grenze von 100 Millionen Sum. Für Personen ohne Wohnsitz in Usbekistan, die mehr ausführen wollen, sind der in der Einreiseerklärung angegebene Restbetrag und weitere Bedingungen der Regelung Nr. 66 wichtig. Bewahren Sie Kaufbelege für Souvenirs und gegebenenfalls einen Ausfuhrnachweis auf. Prüfen Sie die Regeln Ihres Ziellandes gesondert.

Häufige Fragen zu Einreise und Zoll in Usbekistan

Brauche ich für Usbekistan ein Visum?

Das hängt von Staatsangehörigkeit, Reisedokument, Zweck, Dauer und Route ab. Suchen Sie Ihr Land in der aktuellen Liste des Außenministeriums. Wenn Sie ein E-Visum brauchen, beantragen Sie es auf dem offiziellen Portal e-visa.gov.uz und prüfen Sie die Passdaten vor der Abreise.

Kann ich mit demselben Visum in ein Nachbarland reisen und zurückkehren?

Prüfen Sie zuerst, wie viele Einreisen Ihr Visum erlaubt und wie lange es gültig ist. Ein Visum zur einmaligen Einreise gilt für eine Einreise. Für eine Route mit Rückkehr benötigen Sie eine passende Regelung. Prüfen Sie außerdem das Visum des Nachbarlandes und den konkreten Grenzübergang.

Kann ich erst nach der Landung ein Visum bekommen?

Gehen Sie nicht davon aus, dass ein Visum bei Ankunft allgemein verfügbar ist. Das Außenministerium beschreibt besondere Fälle einer Ausstellung am Flughafen Taschkent nach einer vorherigen Bestätigung. Klären Sie das für Sie geltende Verfahren und besorgen Sie nötige Unterlagen vor der Abreise.

Wer registriert meinen Aufenthalt nach dem Einchecken?

Für vorübergehend eingereiste ausländische Personen gilt im Allgemeinen eine Frist von höchstens drei Arbeitstagen nach Einreise, sofern keine andere Regel greift. Im Hotel übernimmt die Verwaltung die Registrierung über E-mehmon. Bei privater Unterkunft stimmen Sie die Unterlagen vorher mit der Gastgeberin oder dem Gastgeber ab und bewahren den Nachweis auf.

Welche Warenfreigrenze gilt bei Einreise per Flugzeug?

Bis zu 1.000 US-Dollar Warenwert für den persönlichen Bedarf, sofern die Voraussetzungen der Regel erfüllt sind. Bei weniger als drei Kalendertagen Auslandsaufenthalt oder mindestens drei Auslandsreisen im selben Monat gilt sie nicht. Für Alkohol, Tabak und andere Kategorien gelten zusätzliche Grenzen.

Muss ich 10.000 US-Dollar Bargeld anmelden?

Rechnen Sie Bargeld in allen Währungen zum geltenden Kurs in Sum um und vergleichen Sie den Gesamtbetrag mit 100 Millionen Sum. Liegt er darüber, melden Sie den ganzen Betrag an. Es gibt keine feste Dollargrenze.

Kann ich Medikamente ohne ärztliche Bescheinigung mitnehmen?

Gewöhnliche persönliche Medikamente können ohne Dokument einer medizinischen Einrichtung innerhalb von zehn Bezeichnungen und fünf Packungen je Bezeichnung eingeführt werden, sofern die Grenzen für jede Darreichungsform und die Herstellerverpackung eingehalten werden. Kontrollierte Mittel sind trotzdem anzumelden. Bei größeren Mengen brauchen Sie ein medizinisches Dokument und eine Zollanmeldung.

Wo finde ich die Liste verbotener Arzneistoffe?

Prüfen Sie den Wirkstoff, nicht nur den Handelsnamen. Die offizielle Liste I mit verbotenen Stoffen und die Listen II–III mit beschränktem Verkehr stehen in der Verordnung Nr. 330; der Link steht oben bei den Dokumenten. Bei Kombinationspräparaten oder unklarem Status holen Sie vor dem Flug eine Auskunft des Zolls ein.

Wie führe ich betäubungsmittelhaltige oder psychotrope Arzneimittel ein?

Prüfen Sie zuerst die Stofflisten der Verordnung Nr. 330. Die Sieben-Tage-Grenze erlaubt nicht die Einfuhr eines Stoffs der Liste I. Für ein zulässiges betäubungsmittelhaltiges Mittel brauchen Sie ein medizinisches Dokument; höchstens der Bedarf für sieben Tage ist erlaubt. Für psychotrope Mittel sind ohne solches Dokument bis zu fünf Bezeichnungen und zwei Packungen je Bezeichnung innerhalb des Behandlungskurses möglich. Beide Kategorien sind an der Grenze zwingend anzumelden.

Darf ich als Tourist eine Drohne mitbringen?

Für normale private Aufnahmen gibt es keine automatische Genehmigung. Beim Transit muss die Drohne angemeldet werden; fliegen dürfen Sie dadurch nicht. Ein ausländisches Kreativteam muss die besondere Genehmigung zur vorübergehenden Einfuhr und Nutzung vorab einholen und anschließend die Anforderungen für Registrierung, Funktechnik und Luftraum erfüllen.

Wie reise ich mit dem eigenen Auto nach Usbekistan ein?

Prüfen Sie den konkreten Straßenübergang. Nehmen Sie Pass, Führerschein, Zulassungsbescheinigung und, falls Sie nicht Eigentümer sind, den Nachweis über das Nutzungsrecht mit. Tragen Sie das Auto bei der Einreise in die Reisendenzollerklärung ein, lassen Sie die Verpflichtung zur Wiederausfuhr ausstellen und sorgen Sie für eine in Usbekistan gültige Versicherung. Die normale Frist ohne zusätzliche Abgabe beträgt insgesamt bis zu 90 Tage im Kalenderjahr.

Welche Beträge und Waren muss ich zwingend anmelden?

Bargeld in Sum und Fremdwährungen, wenn der gemeinsame Gegenwert strikt mehr als 100 Millionen Sum beträgt; tragen Sie den gesamten Betrag ein. Waren über der anwendbaren Freigrenze: 1.000 US-Dollar per Flugzeug, 500 US-Dollar per Bahn oder Flussschiff, 300 US-Dollar über Straße oder Fußgängerübergang. Ein eingeführtes Mobiltelefon muss unabhängig vom Preis angegeben werden, außer in dem vorgesehenen Ausnahmefall. Für kontrollierte Waren gelten eigene Regeln. Ein vorübergehend eingeführtes ausländisches Auto gehört ebenfalls in die Reisendenzollerklärung und erfordert die Verpflichtung zur Wiederausfuhr.

Planen Sie die Route nach Prüfung der Regeln

CAJ kann helfen, Städte, Transfers und Reisedaten abzustimmen. Über die Zulassung von Waren und die Prüfung Ihrer Erklärung entscheidet der Zoll. Führt Ihre Route über einen Landgrenzübergang, klären Sie vorab den konkreten Übergang und seinen aktuellen Status.

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