Elektronisches Visum
Prüfen Sie die Möglichkeit eines E-Visums, bereiten Sie die Dateien vor und stellen Sie den Antrag im offiziellen Portal. Die Anleitung erklärt Gebühren, Fristen und mehrfache Einreisen.
Viele Reisende können Usbekistan für einen kurzen Aufenthalt ohne Visum besuchen. Andere prüfen, ob ein E-Visum möglich ist, oder bereiten einen Antrag beim Konsulat vor. Entscheidend sind Staatsangehörigkeit, Reisepass, Reisezweck und Aufenthaltsdauer.
Klären Sie zuerst die Einreisebedingungen und planen Sie danach Route und Antrag. Aktualisiert am 19. Oktober 2026.
Prüfen Sie zuerst Ihre Staatsangehörigkeit und den Pass, den Sie an der Grenze vorlegen werden. Legen Sie dann Zweck, Termine und Zahl der Einreisen fest. Ein Ausflug in ein Nachbarland kann andere Voraussetzungen für die Wiedereinreise bedeuten.
Deckt die Visumfreiheit Ihre gesamte Reise ab, kümmern Sie sich um Reisedokumente und die Registrierung der Unterkunft. Andernfalls prüfen Sie das E-Visum. Bei längeren Aufenthalten, anderen Reisezwecken oder nicht berechtigten Pässen klären Sie das Verfahren mit der zuständigen konsularischen Stelle.
Diese vier häufigen Fälle haben eigene Anleitungen mit den jeweiligen Unterlagen und Schritten.
Prüfen Sie die Möglichkeit eines E-Visums, bereiten Sie die Dateien vor und stellen Sie den Antrag im offiziellen Portal. Die Anleitung erklärt Gebühren, Fristen und mehrfache Einreisen.
Für den Aufenthalt im abgegrenzten Flughafenbereich, die bedingte fünftägige visumfreie Einreise und ein Transitvisum gelten unterschiedliche Regeln. Prüfen Sie zuerst Route und Gepäckabfertigung.
Verlangt das Konsulat eine Einladung, lesen Sie vor der Zahlung die Bedingungen der Visumunterstützung und der Reiseleistungen von CAJ. Die Einladung dient dem Antrag; über das Visum entscheidet die zuständige Behörde.
US-Staatsangehörige können seit dem 1. Januar 2026 für bis zu 30 Tage visumfrei einreisen. Die eigene Anleitung behandelt Passanforderungen, Registrierung und längere Reisen.
Für Staatsangehörige Russlands, Aserbaidschans, Armeniens, Belarus’, Georgiens, Kasachstans, Moldaus und der Ukraine nennt die visumfreie Liste keine visumbezogene Höchstdauer. Aufenthalts- und Registrierungsvorschriften gelten dennoch. Arbeit oder dauerhafter Aufenthalt benötigen eine eigene Rechtsgrundlage.
Die Frist richtet sich nach der Staatsangehörigkeit und beginnt mit der Einreise. Für einen längeren Aufenthalt brauchen Sie rechtzeitig eine passende rechtliche Grundlage.
Dazu zählen beispielsweise Österreich, Belgien, Deutschland, Frankreich, das Vereinigte Königreich, Polen, Spanien, Italien, Lettland und die Türkei. Für Bahrain, Kuwait und Oman gilt die 30-tägige Visumfreiheit seit dem 1. Juni 2025. Den vollständigen Umfang finden Sie im offiziellen Verzeichnis unten.
Seit dem 1. Juni 2025 dürfen chinesische Staatsangehörige bis zu 30 Tage je Aufenthalt und insgesamt höchstens 90 Tage innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen bleiben. Arbeit, Studium, Medientätigkeit und andere genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen. Für Hongkong und Macau gelten gesonderte Regeln.
Seit September 2026 können indische Staatsangehörige mit einem gültigen Geschäfts- oder Touristenvisum zur mehrfachen Einreise für Australien, die USA, das Vereinigte Königreich, Kanada, die Republik Korea, einen Schengen-Staat, Neuseeland oder Japan bis zu 30 Tage visumfrei einreisen. Zusätzlich ist ein Flugticket in die Heimat oder ein Drittland nötig. Der gesamte Aufenthalt muss innerhalb der Gültigkeit dieses ausländischen Visums liegen.
Prüfen Sie die erforderliche Restgültigkeit für Ihre Staatsangehörigkeit und Ihr Einreiseverfahren. Nutzen Sie für Antrag und Reise denselben Pass. Nach einem Passwechsel klären Sie, ob ein neues Visum nötig ist.
Vergleichen Sie Einreisedatum, erlaubte Aufenthaltsdauer und Ablaufdatum des Visums. Bei Reisen in Nachbarländer prüfen Sie die Voraussetzungen für die Rückkehr nach Usbekistan und die Unterlagen für jede Etappe.
Ausländische Besucher mit ständigem Wohnsitz im Ausland müssen sich grundsätzlich spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen nach der Einreise registrieren, sofern keine Ausnahme gilt. Im Hotel übernimmt dies der zuständige Mitarbeiter. Bei privaten Unterkünften vereinbaren Sie das Vorgehen mit dem Gastgeber und bewahren die Bestätigung auf.
Üblicherweise zählen Staatsangehörigkeit und Reisedokument. Für bestimmte Statusgruppen, etwa Einwohner der VAE, gibt es besondere Bedingungen. Prüfen Sie Ihren konkreten Fall vor dem Antrag.
Wählen Sie den Pass, mit dem Sie einreisen möchten, und prüfen Sie die Regeln dafür. Die Angaben im Antrag, im Visum und im an der Grenze vorgelegten Pass müssen übereinstimmen.
Prüfen Sie Staatsangehörigkeit, Reisedokument und Begleitung des Kindes gesondert. Für ausländische Kinder unter 16 Jahren mit Auslandspass oder biometrischem Reisedokument und in Begleitung eines gesetzlichen Vertreters gilt eine Sonderregel. Die Dauer richtet sich nach dem Visum der Begleitperson und beträgt höchstens 90 Tage. Wird das Kind während der Reise 16, klären Sie die Ausreiseformalitäten vorab.
Die Registrierung dokumentiert die Unterkunft und verlängert weder Visum noch visumfreien Aufenthalt. Für eine längere Reise benötigen Sie rechtzeitig ein passendes Visum oder eine andere Rechtsgrundlage.
CAJ bietet Visumunterstützung im Rahmen touristischer Leistungen an. Staatsangehörigkeit, Route, Termine und Unterkunft werden vor der Zahlung abgestimmt. Pakete und Anfrageverfahren stehen auf der Seite zur Visumunterstützung.
Suchen Sie die Stelle nach Land oder Stadt in den Verzeichnissen unten. Auf deren offizieller Website prüfen Sie Konsularbezirk, Antragsort, Unterlagen und Terminverfahren.
Prüfen Sie das aktuelle Verzeichnis und spätere Entscheidungen für Ihre Staatsangehörigkeit. Bei besonderen Pässen, längeren Aufenthalten oder anderen Reisezwecken wenden Sie sich an die zuständige Stelle. Sobald die Einreise geklärt ist, können Sie die Reiseprogramme vergleichen.
Offizielle Liste zur Visumfreiheit öffnen
Erlass UP-203 legt seit dem 1. Januar 2026 einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen fest.
Das Außenministerium erklärt die Dauer je Aufenthalt und die Obergrenze innerhalb von 180 Tagen.
Erlass UP-180 nennt die anerkannten ausländischen Visa und das erforderliche Flugticket.
Taschkent, Samarkand, Buchara und Chiwa; feste Termine, 2–8 Reisende. Programm, Preis und Buchung auf der Reiseseite.
Taschkent, Buchara und Samarkand; 5 Tage / 4 Nächte, 2–12 Reisende. Programm, Preis und Buchungsablauf ansehen.
Für einen konsularischen Antrag finden Sie die Botschaft nach Land oder das Konsulat nach Stadt. Prüfen Sie anschließend die offizielle Website der gewählten Stelle.
Ist eine Einladung erforderlich, lesen Sie die Bedingungen der CAJ-Visumunterstützung und die Reiseleistungen vor der Zahlung.
Bei einer Flugverbindung beginnen Sie mit Transit durch Usbekistan: Dort werden der Aufenthalt am Flughafen und die Einreise unterschieden.